§ 1 Name und
Sitz des Vereines
§ 2 Vereinsmitglieder 1.
Mitglieder des
Vereines können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Sie
gliedern
sich in: •
aktive
Feuerwehrmitglieder vom 16. Lebensjahr an •
Mitglieder der
Altersabteilung •
Mitglieder der
Jugendfeuerwehr •
Mitglieder der
Kinderfeuerwehr •
Ehrenmitglieder •
fördernde
Mitglieder 2.
Aufnahmegesuche
sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme und den Ausschluss
von Mitgliedern
entscheidet der Vorstand. 3.
Ein Mitglied
kann seinen Austritt nur schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres
erklären. Die
Erklärung muss beim Vorstand eingegangen sein. Ein Mitglied kann
ausgeschlossen
werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung durch den Kassierer seine
Beiträge
nicht entrichtet. 4.
Beim Austritt aus
dem Verein ist eventuell vorhandenes Vereinseigentum an den Verein
zurückzugeben. § 3 Organe 1.
Organe des
Vereins sind b.
Mitgliederversammlung § 4 Vorstand 1.
Der Vorstand besteht aus: a)
dem oder der
Vorsitzenden
b)
dem oder der
stellvertretenden Vorsitzenden c)
dem
Fachbeisitzer „Schriftwesen“ d)
dem
Schatzmeister oder der Schatzmeisterin e)
sowie 4 weiteren
Beisitzern 2.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der
oder die
Vorsitzende und der oder die stellv. Vorsitzende. Jeder kann den Verein
allein
vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende
Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden von seiner
Vertretungsbefugnis Gebrauch machen darf. 3.
Aufgaben des
Vorstandes: Dem Vereinsvorstand obliegt die Führung der Geschäfte und
die
Leitung des Vereines nach innen und außen. Insbesondere ist er
zuständig
für: •
Bewilligung von Ausgaben und Aufstellen
eines
Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines
Jahresberichtes •
Vorbereitungen und Einberufung der
Mitgliederversammlungen;
Aufstellung der Tagesordnung •
Ausführung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen •
Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung
und
Ausschluss von Mitgliedern. 4.
Der Vorstand zu § 4 Abs. 1 a) bis e) wird
auf die
Dauer von jeweils 3 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt,
bis eine
Satzungsgemäße Neuwahl erfolgt ist. Ortsbrandmeister und
Stellvertretender
Ortsbrandmeister der FF Gieboldehausen OrtsFF Obernfeld sollen nach
Möglichkeit
Mitglieder im Vorstand des Feuerwehrvereins sein und/oder dem Verein
vorstehen. 5.
Der
Vorstand wird ermächtigt, rein formale Satzungsänderungen, die das
Finanzamt
oder Amtsgericht für notwendig hält, in eigener Zuständigkeit zu
beschließen. § 5 Vereinsversammlungen 1.
Mitgliederversammlungen
finden statt, sooft es die Geschäftslage erfordert. 2.
Die im ersten
Quartal eines jeden Jahres stattfindende Jahreshauptversammlung muss
mindestens
folgende Angelegenheiten behandeln: •
Bericht des 1.
Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr •
Kassenbericht •
Bericht der
Kassenprüfer •
Entlastung des
Vorstandes •
Ggfs. Wahl des
Vorstandes 3.
Mitgliederversammlungen
können im Bedarfsfall zu außerordentlichen Hauptversammlungen erhoben
werden. 4.
Die
Vereinsversammlungen sind vom Vorstand, durch schriftlichen Aushang im
Schaukasten am Feuerwehrgerätehaus, unter Angabe der Tagesordnung und
unter
Einhaltung einer Ladungsfrist von
mindestens
zwei Wochen einzuberufen. 5.
Die
Vereinsversammlung beschließt in allen Angelegenheiten, für die nicht
der
Vereinsvorsitzende oder der Vorstand zuständig ist. 6.
Die in
Vereinsversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich
niederzulegen und
von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der
Sitzung zu
unterzeichnen. 7.
Minderheitsverlangen:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn die
Einberufung
von 25% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes
und der
Gründe verlangt wird. § 6 Beschlussfassung 1.
Beschlüsse werden in der Regel mit
einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
Vereinsmitglieder unter 16 Jahren besitzen kein Stimmrecht. Diese
Bestimmungen
gelten in gleicher Weise bei Wahlen. 2.
Beschlussfähigkeit besteht, wenn die
Ladung gemäß § 5
Abs. 4 ordnungsgemäß ergangen ist. 3.
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen.
Auf Antrag wird
schriftlich abgestimmt, sofern ein stimmberechtigtes anwesendes
Mitglied dies
fordert. § 7 Beiträge 1.
Der Verein
erhebt pro Mitglied einen Jahresbeitrag. 2.
Der jeweilige
Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. 3.
Freiwillige
Zuwendungen. 4.
Zuschüsse aus
öffentlichen Mitteln. § 8 Vereinskasse 1.
Der Verein führt eine Vereinskasse, die
mindestens
jährlich abzuschließen und durch zwei Kassenprüfer zu überprüfen ist. 2.
Der Schatzmeister trägt die Verantwortung
für die
Kassengeschäfte, insbesondere für die richtige und termingerechte
Einziehung
der Mitgliedsbeiträge. Auszahlungen dürfen nur nach Anordnung durch den
1. oder
2. Vorsitzenden getätigt werden. Der Kassenwart hat dem Vorstand
laufend, insbesondere
bei auftretenden Unstimmigkeiten, über die Kassensituation zu
berichten. 3.
Zur Unterstützung des Kassenwartes sind im
Bedarfsfall durch die Versammlung Kassierer in ausreichender Zahl zu
wählen. § 9 Auflösung
des Vereins 1.
Die Auflösung des Vereins kann nur in
einer zu diesem
Zweck einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Der
Beschluss
kann nur bei Anwesenheit von mehr als 50 % aller Mitglieder mit einer
Stimmenmehrheit von mehr als 75 % der Versammlungsteilnehmer gefasst
werden. 2.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Samtgemeinde Gieboldehausen,
die es
unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Brandschutzes in
Obernfeld zu
verwenden hat. § 10 Inkrafttreten Diese
Vereinssatzung wurde
auf der Gründungsversammlung des Vereins vom __________ beschlossen. Sie tritt mit dem Zeitpunkt der
Beschlussfassung in Kraft. Obernfeld,
den ____________ ________________________________
________________________________ 1.
Vorsitzende(r)
________________________________
_________________________________ 2.
Vorsitzende(r)
________________________________ __________________________________ Schriftführer(in) ________________________________ ___________________________________ Kassierer(in) ________________________________
________________________________ Beisitzer(in) ________________________________
________________________________ Beisitzer(in) ________________________________
________________________________ Beisitzer(in) ________________________________
________________________________ Beisitzer(in) ________________________________
________________________________ Beisitzer(in) ________________________________ _________________________________ Beisitzer(in) ________________________________ __________________________________ Beisitzer(in) |